Führerscheinklasse AM - Rollerführerschein

Führerscheinklasse AM - Rollerführerschein

Einen Roller fahren mit 15 Jahren

Starte mit deinen ersten Führerschein im Alter von 15 Jahren und werde mit 45km/h mobil. 

Du möchtest etwas fahren, das schneller als dein Fahrrad ist? Dann ist der Rollerführerschein eine attraktive Möglichkeit für dich! Mit 15 Jahren darfst du bereits innerhalb von Deutschland einen Roller mit 45 km/h fahren und kommst schnell und sicher von A nach B.

Wissenswertes über den Rollerführerschein

Zweirädrige Kleinkrafträder:

Dreirädrige Kleinkrafträder:

Vierrädrige Leicht-Kraftfahrzeuge:

Einschlussklasse: keine

Die Anzahl der Fahrstunden (Übungsfahrten) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie passt sich deinem individuellen Leistungsstand an.

Übungsfahrten: Hier lernst du den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug. Unter anderem:

Führerscheinklasse AM - Rollerführerschein

Ablauf der Führerscheinausbildung:

Deine Fahrausbildung beginnt für dich in einem verkehrsarmen Bereich/auf einem Übungsplatz, sodass wir uns ungestört auf die ersten Schritte konzentrieren können.

Wir arbeiten nach dem Prinzip „vom Leichten zum Schweren“. Das Wichtigste ist, dass du dich auf dem Motorrad sicher fühlst.