Fahreignungsseminar (FES)

Fahreignungsseminar (FES)

Punkteabbau für auffällige Fahrer

Punkteabbau mit dem Fahreignungsseminar – einmal innerhalb von 5 Jahren können Sie einen Punkt mit diesem Seminar abbauen.

Seit dem 01.05.2014 ist ein neues Fahreignungs-Bewertungssystem in Kraft getreten. Mit der Umstellung wurde auch das „Aufbauseminar für Punkteauffällige Fahrer“ (ASP) abgelöst vom Fahreignungsseminar (FES). Hiermit können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren, bei einem Stand von 1 – 5 Punkten, 1 Punkt abbauen.

Die neue Punkteregelung:

Das neue Punktesystem sieht, statt der bisher 18 Punkte, „nur“ noch 8 Punkte vor. Dafür gibt es auch „nur“ noch drei Punktekategorien:

Die Regelungen zu den Tilgungsfristen werden mittlerweile einfacher gehandhabt. Jeder Verstoß hat eine eigene Tilgungsfrist. Diese beginnt jetzt einheitlich mit der Rechtskraft des Bußbescheids oder des Urteils.

Es gibt zwei Teilmaßnahmen:

Die verkehrspädagogische Maßnahme

Diese findet bei uns in der Fahrschule statt und besteht aus zwei Einzel – oder Gruppensitzungen von jeweils 90 Minuten im Abstand von einer Woche.

Hier finden Sie unsere aktuellen Termine »

Die Verkehrspsychologische Maßnahme

Diese absolvieren Sie bei einem Verkehrspsychologen und besteht aus zwei Einzelsitzungen von jeweils 75 Minuten im Abstand von drei Wochen. Bei der Vermittlung an einen Verkehrspsychologen sind wir gern behilflich. Zur Vorlage bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt erhalten Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme an beiden Maßnahmen.

Es gibt nach wie vor drei Maßnahmenstufen:

Es erfolgt die Erfassung im Fahreignungsregister. Sie werden im Bußgeldbescheid darauf hingewiesen. In dieser Stufe können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und 1 Punkt abbauen.

Es erfolgt eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Die Fahrerlaubnisbehörde sendet eine Ermahnung und informiert über die Mahnstufen. Auch in dieser Stufe können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und 1 Punkt abbauen.

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, allerdings nur, wenn zuvor die Ermahnung und Verwarnung ausgesprochen wurde.