Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz
Frische als Kraftfahrer deine Kenntnisse auf und wiederhole alle 5 Jahre die Weiterbildung, um auch weiterhin die Fahrerlaubnis C gewerblich nutzen zu können.
Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz
Weiterbildung für die Berufskraftfahrerqualifikation
Kraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C vor dem 10.09.2009
erworben haben und diese zu gewerblichen Zwecken einsetzen möchten,
müssen eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden nachweisen. Die
entsprechenden Bescheinigungen sind Grundlage für den Eintrag der
Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Die Weiterbildung ist im Abstand
von 5 Jahren zu wiederholen.
Wir bieten euch an, die Weiterbildungen in unseren Schulungsräumen
oder aber auch als Inhouse-Schulung in deinem Betrieb
durchzuführen.
5 Module von jeweils 7 Stunden Länge decken alle vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisbereiche:
- Eco-Training
- (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
- Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Schalterstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger, Profi
- Ladungssicherung
Eure Vorteile
- Schulung mit zeitgemäßen Fahrzeugen und Materialien
- Kompetente Lehrkräfte
- Hoher Praxisanteil während der Schulungen
- Auch nach der Schulung stehen wir dir bei Fragen gerne zur Verfügung
Hermann Gerken
Inhaber & Fahrlehrer
Dieter Kakerow
Fahrlehrer
Sabine Schaffert
Fahrlehrerin
Jennifer Neuhäuser
Fahrlehrerin
Anke Grimm
Büro & Verwaltung
Simone Gerken
Büro & Verwaltung