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Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz

Frische als Kraftfahrer deine Kenntnisse auf und wiederhole alle 5 Jahre die Weiterbildung, um auch weiterhin die Fahrerlaubnis C gewerblich nutzen zu können.

Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz

Weiterbildung für die Berufskraftfahrerqualifikation

Kraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C vor dem 10.09.2009 erworben haben und diese zu gewerblichen Zwecken einsetzen möchten, müssen eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden nachweisen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Die Weiterbildung ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen.
Wir bieten euch an, die Weiterbildungen in unseren Schulungsräumen oder aber auch als Inhouse-Schulung in deinem Betrieb durchzuführen.

5 Module von jeweils 7 Stunden Länge decken alle vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisbereiche:

  • Eco-Training
  • (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Schalterstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Ladungssicherung

Eure Vorteile

  • Schulung mit zeitgemäßen Fahrzeugen und Materialien
  • Kompetente Lehrkräfte
  • Hoher Praxisanteil während der Schulungen
  • Auch nach der Schulung stehen wir dir bei Fragen gerne zur Verfügung
Hermann Gerken - Inhaber & Fahrlehrer

Hermann Gerken
Inhaber & Fahrlehrer

Dieter Kakerow - Fahrlehrer

Dieter Kakerow
Fahrlehrer

Sabine Schaffert - Fahrlehrerin

Sabine Schaffert
Fahrlehrerin

Jennifer Neuhäuser - Fahrlehrerin

Jennifer Neuhäuser
Fahrlehrerin

Anke Grimm - Büro & Verwaltung

Anke Grimm
Büro & Verwaltung

Simone Gerken - Büro & Verwaltung

Simone Gerken
Büro & Verwaltung